Der/die Übernehmer/-in verbürgt sich dafür, dass dem Tier jederzeit die angemessene, artgerechte Unterbringung und Pflege mit Familienanschluss, sowie die tierärztliche Versorgung zuteil wird. Der Hund darf weder in Anbindehaltung oder im Zwinger gehalten, noch zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt werden. Das Tier ist zu tätowieren oder elektronisch mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Diese Leitlinien gelten selbstverständlich auch für Vermittlungen, bei denen wir nur Unterstützung leisten.