In der Schweiz sollen gefährliche Hunderassen verboten werden. Die Nationalrätliche Kommission für Bildung, Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat heute mit klarem Mehr einen Gesetzesvorschlag verabschiedet.
Präsidentin Kathy Riklin (CVP/ZH) bestätigte am Abend Berichte mehrerer elektronischer Medien. Der Entwurf entspreche in groben Zügen den Berichten der Deutschschweizer Sonntagspresse, sagte sie gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Zum verabschiedeten Entwurf äusserte sie sich nicht näher.
Frage der Verfassungsmässigkeit
Eine Subkommission der nationalrätlichen WBK unter der Leitung von Heiner Studer (EVP/AG) arbeitete die Vorlage aus. Ein Hauptaugenmerk gelte der Frage nach der Verfassungsmässigkeit, sagte Studer im vergangenen Januar zu den Arbeiten. Weiter werde auch über die Definition von gefährlichen Hunden diskutiert.
Gemäss Berichten in der «NZZ am Sonntag» und der «SonntagsZeitung» vom vergangenen Sonntag soll gemäss dem WBK- Vorschlag der Schutz von Menschen vor gefährlichen Hunden in die Bundesverfassung geschrieben und damit den Kantonen die heutigen Kompetenzen entzogen werden.
Drei Kategorien
Die rund 500 000 Hunde in der Schweiz sollen in die Kategorien «gefährlich», «möglicherweise gefährlich» und «wenig gefährlich» eingeteilt werden. Die Einteilung wird dem Bundesrat überlassen. Gefährliche Hunderassen und nach dem Willen der Kommission auch Pitbulls würden verboten.
Für die Haltung von möglicherweise gefährlichen Hunden bräuchte es eine Bewilligung. Halter müssten belegen, dass sie über die nötigen Kenntnise für die Haltung eines solchen Tieres verfügen und den Hund im Griff haben. Im öffentlichen Raum und in dicht bebauten Gebieten müssen alle Hunde an die Leine.