Hier in der Gegend sind jetzt häufiger Auto's bei Kontrollen angehalten worden und es wurden Strafen in Höhe von 60Euro verteilt, weil die Hunde im Auto: nicht angeschnallt waren, weil das Trenngitter im Auto nicht vom Hersteller ist und daher nicht fest verankert etc. In unserer Stipvisite in Rothenburg o.d. Tauber kamen wir mit jemanden aus dem Tierheim ins Gespräch (zufällig auf der Straße) die uns berichtete, das auch sie Probleme haben bzgl. Tiertransporte.
Ohje!!! Das würde mich auch brennend interessieren! Lucky ein Geschirr zum anschallen beizubringen wird wohl noch länger dauern, als ihm seine Angst vor der Kofferraumklappe zu nehmen... deshalb war er auf unseren kurzen Strecken immer unangeschnallt auf dem Rücksitz bzw. im Fußraum... Ich weiß, das ist nicht optimal, aber wir arbeiten dran.
Also, wie siehts aus? Begehe ich regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit?
Da Hunde unter eine Sache fallen, sprich Ladung im Auto, ist § 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gültig.
Daraus geht aber nicht hervor was nun genau anerkannt wird an Sicherungsmaßnahmen!
§§ 22 Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
§23:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Inhaltlich kenne ich auch nur die Geschichte mit der Ladungssicherung.
Daraus lässt sich für mich nicht wirklich ableiten, dass ein nicht vom Hersteller stammendes Gitter nicht eine Sicherung der Ladung ist...
Nach den vielen Kontrollen der letzten Zeit war ich davon ausgegangen, das es da ein neues Gesetz gibt von dem ich nichts mitbekommen habe... : : :
Ich transportiere die Hunde vor der Rücksitzbankstufe liegend. Da bleiben sie auch, egal wie lange die Fahrt dauert. Auch bei Kontrollen wie z.B. Zoll bleiben sie still dort liegen. Das ist der unbestreitbare Vorteil von kleinen Hunden Rechtlich demnach wohl Grauzone...?
Der Link "hauptsache tierschutz" ist sehr informativ!