Nur betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
Trier (ddp-rps). Hundehalter müssen nur dann keine Hundesteuer zahlen, wenn die Haltung des Tieres für ihren Betrieb notwendig ist. Bei einer Haltung von Zuchtrindern gibt es jedoch keine absolute Notwendigkeit für einen Hund, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervorgeht. Das Gericht wies damit die Klage gegen die Zahlung der Steuer eines Landwirtes ab.
Der Bauer hatte erklärt, er brauche seinen Hund in seinem landwirtschaftlichen Betrieb. Neben der Bewachung des Hofes sei ein Hund auch notwendig, um seine derzeit 13 Galloway-Rinder im Zaum zu halten. Die Tiere seien freilaufend und im Vergleich zu Milchvieh lebhaft bis aggressiv. Wenn er die Weiden betrete, etwa um die Tiere zu füttern oder ihnen Ohrmarken zu setzen, brauche er deshalb den Hund, hatte der Landwirt argumentiert. Der Hund halte heranpreschende Tiere zurück und helfe dabei, einzelne Tiere abzusondern. So habe der Hund eine auf Wildrindhaltung ausgerichtete Schutzfunktion.
Der Argumentation folgte das Gericht nicht und erläuterte, der Mann könne die Rinderzucht auch ohne Hund durchführen. Der Hund sei für die Rinderzucht zwar nützlich, aber nicht unbedingt notwendig. Der Landwirt könne anstatt dessen auch Einzelboxen und Fanggatter einsetzen.
Da der Hof aber nur am Wochenende bewohnt wird und der Hund daher eine Wachfunktion habe, komme zumindest eine Ermäßigung der Hundesteuer in Betracht, räumte das Gericht ein.
...vielleicht ist es ein "Herdenschutzhund"? Ich habe auch schon auf einer Homepage im Internet gelesen, dass auf einem Pferdehof in Tschechien niemand anwesend sein soll und von unangemeldeten Besuchen gewanrt wird, weil die Pferde von einem Herdenschutzhund bewacht werden. Ev. gibt es einen Futterautomaten? Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie so etwas funktionieren soll - würde mich aber interessieren.
die Erhebung der Hundesteuer ist doch in die Hände der Kommunen gelegt. Dadurch ist die Steuerpflicht von Ort zu Ort unterschiedlich.
Vritz ist z.B. auch ein steuerbegünstigter Hund, weil wir einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb haben, der mindestens 400 mtr. von der nächsten GESCHLOSSENEN Bebauung entfernt liegt. Daher gilt Vritz als Wachhund und wird nur mit 40 Euro Hundesteuer im Jahr veranlagt.
Es ist aber nur ein Hund steuerbegünstigt. Der Hund auf dem noch in Funktion befindlichen Bauernhof ist der Hund steuerfrei.
Hi Zusammen, klar liegt die Erhebung und Festlegung der Hundesteuer einzig in den Händen der Städte und Gemeinden. Sie haben spätestens ANNO 2000 gelernt dies richtig zu nutzen. Die 400 mtr Abstands-oder Bebauungsgrenze galt bei uns im Norden auch (so oder ähnlich), selbstverständlich genügt ein Hund (Spitz) für ein paar Hektar Grundstück Was hier im Süden Fakt ist, kann ich nicht mal genau sagen, die Steuer ist auf jeden Fall eine Menge höher.
Es ist nur traurig, dass der Hund auch offiziell immer mehr um seine Aufgaben beraubt wird und das die Gerichte sich mit solchen Bagatellen beschäftigen müssen. Da aus dem Artikel die Rasse des Hundes nicht hervorgeht, muß von einer normal hohen Hundesteuer ausgegangen werden, welche sich im Rahmen halten dürfte. Diese tut weder dem Halter noch der Gemeinde wirklich weh. Der Artikel ist aufgrund des Urteils vielleicht für einige interessant.
Achja, was in der Woche dort auf dem Hof geschieht, weiß ich natürlich auch nicht. Ich habe den Artikel lediglich als Info hier eingefügt.
Wer meckert denn hier - für unsere kleine Kimba und für Anni - zahlen wir hier in "Leverkotzen" (Leverkusen) 432 Euro pro Jahr !
( Normal 108,00 für einen Hund / bei mehreren das Dopppelte pro Hund !)
Die Hundesteuer gehört generell abgeschafft - allerdings ist dies Ländersache und wird in keiner Bundestagdebatte zur Diskussion geführt, im Orginal wird verwiesen, es steht den Gemeinden und Kommunen frei, sich zusätzliche Geldeinnahmequellen zu erschließen. ( gilt natürlich auch für Radar an unsinnigen aber einträglichen Stellen.)
Ich würde gerne mal wissen, was Leverkuksen unternehmen wollte, wenn alle Hundebesitzer sich weigern würden die Hundesteuer zu entrichten ? Entgegen andere Städte, wir hier nur die Einnahme gesehen, aber keine Auslaufzonen oder freilaufzonen geschaffen.
Man sollte den Gemeinden komplett die Vereinnahmung für ihren maroden Haushalt entziehen und eine Zweckgebundenheit einführen, wie sämtliche Einnahmen der HUndesteuer müssen an das Tierheim, Tierschutzorganisationen etc gespendet werden. Leider nur ein frommer Gedanke!