Brüsseler Berufungsgericht hat am Mittwoch sieben Viehhändler und deren Helfer vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Die Viehhändler waren vor Jahren mit versteckter Kamera gefilmt worden, als sie Kühe unter schweren Stockschlägen in Viehwagen trieben.
Die Kamerabilder zeigten auch blutige und geschundene Tiere. Die Vorkommnisse fanden im Sommer 2000 auf dem Viehmarkt im Brüsseler Stadtteil Anderlecht statt.
Die sieben Viehhändler wurden von den belgischen Tierschutzverbänden Gaia und Animaux en Péril wegen Verstoßes gegen die Gesetze zum Wohlergehen von Tieren angezeigt. Diese Verbände hatten auch die Bilder dazu geliefert. Die Bilder zeigten, wie die Angeklagten bereits blutig geschundene Kühe und Rinder mit Stock- und Stromschlägen in einen Transporter trieben. Doch bereits bei der ersten Verhandlung im Januar 2002 beschloss ein Richter, dass diese mit versteckter Kamera aufgenommenen Bilder nicht als Beweismaterial gelten durften, da sie den Schutz des Privatlebens der Angeklagten verletzten. Die Bilder allerdings liefen landesweit in allen Fernsehprogrammen. Beim Berufungsverfahren am Mittwoch galten die Fernsehbilder sehr wohl als Beweismittel. Trotzdem wurden die Angeklagten vom zuständigen Richter freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass dies eine normale Art und Weise sei, Schlachtvieh von A nach B zu bringen. Von vorsätzlicher Tierquälerei sei hier nicht die Rede gewesen. Michel Vandenbossche, führende Kraft bei Gaia in Belgien, reagierte besonders verärgert auf den Richterspruch: „Dies ist unglaublich. Sie wurden alle freigesprochen. Der Richter war der Ansicht, dass sie einfach nur die Tiere von Ort A nach Ort B bringen wollten. Also sah er kein Problem. Dies ist mehr als nur ärgerlich, dies ist eine schreckliche Schande!“, so Vandenbossche, der befürchtet, dass solche Handlungen die Norm im Viehhandel seien. Für den Tierschützer ist unverständlich, dass die Gerichte von Lüttich und Mons gleichartige Fälle sehr wohl verurteilen und bestrafen, doch beim Berufungsgericht in Brüssel reagiere man darauf ganz anders. Vandenbossche überlegt jetzt, ob er versuchen soll, gegen dieses Berufungsurteil in Revision zu gehen.