Ja, ich weiß! Ich kann mich nicht mehr an jedes Detail erinnern, aber an Deine Skepsis schon!
Aber wie heißt es so schön? "Es gibt keine Unschuldigen, nur verschiedene Abstufungen der Verantwortung!"
In meinen Augen haben diejenigen, die ihren Hund freiwillig(!) chippen lassen und in einer Datenbank gemeldet haben, keinerlei Recht, sich zu beklagen, daß Papa Land jetzt die vorhandene Datenbasis einfordert und für seine Zwecke verwendet.
Ich sagte Überwachung voraus. Die wurde Mitte 2013 im Land Niedersachsen begonnen. Die letzten(!) Vorbereitungen wurden 2011 getroffen, die ersten haben die meisten Hundehalter freiwillig gemacht! Ich betone BEGONNEN! Denn das, was z.Zt. gemacht wird, ist noch ein Witz, den man noch leicht ad absurdum führen kann.
Ist es nicht ein Treppenwitz der Geschichte, daß die Leute, die in den Ländern leben, die wir früher als Diktatur bezeichneten, jetzt mehr Rechte, mehr Freiheiten haben, als wir?
Mecky ist mittlerweile alt, sehr viel Zeit bleibt sicher nicht. Im letzten Jahr ist er wesentlich mehr als nur ein Jahr älter geworden. Sehr bald (ich weiß jetzt nicht, ob ich es fürchten oder begrüßen soll) hat sich die Hundehaltung für mich erledigt. Wären die Gesetze zum Zeitpunkt seiner Anschaffung die jetzigen gewesen, dann hätte ich mich sehr wahrscheinlich dagegen entschieden, ihn mir anzuschaffen. Waren sie aber nicht, und DESWEGEN habe ich viele schöne Jahre mit ihm verbringen dürfen! Schon allein das ist für mich DAS entscheidende Argument GEGEN diese absurden Regeln!
Ich wundere mich ohnehin, daß von Seiten einer Nothilfe nicht mehr Empörung kommt!
Eine Anmeldegebühr bedeutet, daß gerade ein alter ind schwer zu vermittelnder Hund, es noch schwerer haben dürfte. Wer 2000 Euro für seinen Zwergspitz bezahlt, für den sind selbst 30 Euro Peanuts. In unserem Tierheim sitzt schon ... ja seit Monaten, ein 10 Jahre alter Spitzmix. Ich möchte nicht behaupten, daß er deswegen keine Interessenten findet, halte das aber nicht für unmöglich.
Für jemanden, der sich zum ersten Mal einen Hund anschafft, bedeuten die Bestimmungen seit 2011 mindestens 200 Euro Mehraufwand.
Die Gesetze dürften m.E. - vielleicht irre ich mich - die Neuanschaffung von Hunden wirksam verhindern.
Wenn jemand glaubt, daß eine zentrale Erfassung Beißvorfälle wirksam verhindert, der glaubt auch noch an den Osterhasen!
Mal ein Beispiel aus meinem Leben mit Mecky: Vor ein paar Jahren hatte ich mal ziemlichen Streß mit einem Hund (mehr mit dessen Halter), ein paar Einmündungen von uns entfernt. Der Hund (m.E. ein Jagdterriermix) hatte es mächtig auf Mecky abgesehen, was durch die Frau im Haushalt aber erst auf die Spitze getrieben wurde. Ich ging mit Mecky also auf dem Bürgersteig gegenüber deren Hauses, auf ihrer Seite befindet sich kein Bürgersteig. Sie haben aber auch kein Zaun, und der Hund war nicht angeleint. Er lief also über die Straße und stürzte sich buchstäblich auf Mecky, verbiß sich im Fell und schüttelte. Daß Mecky keine Verletzungen davontrug, lag einzig und allein an seinem langen Fell. In meinen Augen war da keine Steigerung der Aggressivität mehr möglich. Begegneten wir uns an der Leine, begann er er hysterisch zu kreischen, aber das war nicht mein Problem. Weil ich die Leute darauf hinwies, daß das nicht geht und sie den Hund an der Leine halten müßten, wenn sie ihn nicht unter Kontrolle halten könnten, wollte mir die Frau verbieten, dort entlang zu gehen. Auf dem Bürgersteig, nicht über deren Grundstück etwa. Begegneten wir uns, da beschimpfte sie mich lautstark. Ich möchte nicht alles wiedergeben, es wird sonst zu lang. Nachdem wir mehrere Male angegriffen wurden, einmal trug ich einen (sehr kleinen) Kratzer am Bein davon, hatte ich die Faxen dicke und meldete das dem Ordnungsamt. Ein Mitarbeiter besuchte den Haushalt des Hundes, mich traf er aber nicht an, weil ich arbeitete. Jedenfalls rief er mich dann eines Tages an und empfahl mir eindringlich, daß ich da nicht mehr langgehen sollte.
Jetzt frage ich speziell diejenigen, welche das neue Hunderegister so toll finden: Wozu soll meinetwegen der Niedersächsische Landtag über ein zentrales Register von diesem Hund erfahren, wenn das Ordnungsamt vor Ort untätig bleibt? Sind wir schon so weit, daß erst vom Land die Order kommen muß, einen gefährlichen Hund wenigstens zu überprüfen?
Mein Problem hat der Mitarbeiter also nicht gelöst. Aber wenigstens hat er mir vorgeworfen, daß ich meinen Hund den ganzen Tag alleine gelassen hätte (schließlich konnte er mich nicht antreffen). Daß ich Mecky ausnahmslos jeden Tag mit zur Arbeit nehme, darauf ist er nicht gekommen, ich mußte ihn erst darauf hinweisen!
Ich könnte noch viel schreiben, aber wozu??? Ihr könnt nichts ändern, einige finden das sogar ganz toll! Also was solls?
Eine Sache vielleicht aber doch noch! Ich könnte mir zwar vorstellen, daß dies in einer Hunde-Nothilfe, durch die Hunde vermittelt werden sollen, überhaupt nicht erwünscht ist, aber gerade im Hinblick auf die Hunde ist das wichtig!
Wer sich mit dem Gedanken befaßt, einen Hund anzuschaffen, der sollte sich jetzt viel mehr als zuvor informieren! Besonders beispielsweise in Hessen. Die Interessenten haben praktisch keine Rechtssicherheit mehr! Wer sich heute in Hessen zum ersten Mal einen Hund anschafft, der kann nach Verabschiedung eines neuen Hundegesetzes, das bereits in Planung ist(!), zum nachträglichen Sachkundenachweis gezwungen werden! Das heißt, zwei Prüfungen, eine theoretische, eine praktische, für zusammen rund 150 Euro. Das sind eine Menge Leckerlies!
Und für alle Bundesläder gilt, nach jedem weiteren Zwischenfall, den die neuen Regeln ja nicht verhindern, wird die schraube für Hundehalter enger gezogen.